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In Börzsönyliget, 40 km von Budapest, 5000 m², 5 % bebaubar, einschließlich Wohngebäude
24.000.000 HUF
Komitat Pest, 2623 Kismaros
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8
Preis
24.000.000 HUF
Zu verkaufen / vermieten
Zu verkaufen
Grundfläche
5.000
Einheit der Bodenfläche
m2
Paketnummer
0239/38
Gültigkeitsdauer
60 Tage
Unterstützter Bereich
Ja
Beschreibung
Zum Verkauf steht ein 5.000 Quadratmeter großes Grundstück in Kismaros-Börzsönyliget, auf der linken Seite der Ág-Straße, mit Panoramablick, erreichbar über Asphalt- und Schotterstraßen, im Grundbuch als Ackerland klassifiziert, durch die Bebauung jedoch als Má-tu-Zone (allgemeine landwirtschaftliche und touristische Zone) eingestuft. Breite ca. 40 Meter, Länge ca. 140 Meter, sonnige Südlage, überwiegend eben, Bäume nur an der Straßenfront. (Offiziell gehört es zu Szokolya.) Auf einer Fläche von 255 m² können Wohn-, Geschäfts- und/oder Touristengebäude errichtet werden. Wasser und Strom vor dem Grundstück, es gibt keinen Abwasseranschluss in Börzsönyliget. Es kann die perfekte Wahl für einen Biobauernhof, eine Lavendelfarm, einen Feigen- und Kakihain, einen Reitstall, ein Gästehaus, eine Touristeneinrichtung usw. oder für die Etablierung eines dauerhaften Lebensstils sein. Bus- und Stadtbahnhaltestelle in 600 Metern Entfernung, Kindergarten, Schule, Spielplätze, Stadtgarten, Gemüsehändler, Restaurants, Donauufer, Bahnhof im Umkreis von 4 km. Hervorragende Verkehrsanbindung nach Pest (45 km). Die Züge fahren morgens jede halbe Stunde und den Rest des Tages jede Stunde. Vac 12 km. Der Erwerb des Grundstücks ist im Bodengesetz geregelt, es muss also ausgeschildert werden, da die Fläche jedoch unter 1 Hektar liegt, ist keine landwirtschaftliche Qualifikation erforderlich. Vom Vertragsabschluss bis zur Genehmigung ca. Es dauert 5-6 Monate, daher wird der Kaufpreis bei Genehmigung bezahlt und bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung von 10 % erforderlich. Auszug aus der aktuellen Bauordnung für das Gebiet: „In der Má-tu – allgemeinen Agrartourismuszone können neben allgemeinen Zwecken auch Wohn- und Agrotourismusfunktionen errichtet werden, gleichzeitig mit dem Bau des landwirtschaftlichen Gebäudes oder danach. Die Bedingungen für die Grundstücksgestaltung und Gebäudeplatzierung in der Má-tu-Zone: a) Die kleinste Grundstücksgröße, die bebaut und bebaut werden kann, beträgt 5.000 m² (0,5 ha). b) Der Umfang der Bebauung beträgt maximal 5 %. c) Die maximale Gebäudehöhe: – ca) im Falle eines Wohngebäudes 5,0 m, – cb) im Falle eines Fabrik- und landwirtschaftlichen Gebäudes 7,5 m, – cc) im Falle eines Gebäudes mit besonderen technologischen Anforderungen 10 m. In der Má-tu-Zone können Agrotourismusgebäude auf der Grundlage des von der Vertretungsbehörde genehmigten Bauplans errichtet werden.“ Der Plot ist jederzeit eigenständig einsehbar, seine Eckpunkte sind eingezeichnet.
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