Colpenn WG 25 kg Fungizid III
Komitat Batsch-Kleinkumanien, 6237 Kecel
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Beschreibung
Beschreibung Erforderliche Pflanzenschutztechnik: Das Produkt darf nicht über 25 °C verwendet werden – um mögliche Verbrennungen zu vermeiden! Bei Getreide (Winter- und Sommerweizen, Winter- und Sommergerste, Roggen, Hafer, Triticale), Hirse und Buchweizen ist je nach Ausmaß des Befalls ein- bis dreimaliger Schutz gegen diese Krankheit notwendig. Die Spritzungen sollten prognosebasiert, präventiv, spätestens jedoch bei den ersten Symptomen - also am Ende der Buschbildung, zu Beginn der Sprossbildung - begonnen und bei Bedarf während der Ähren- und Blütezeit wiederholt werden. Behandlungen gegen Mehltau an Weintrauben (Wein, Dessert) sollten präventiv auf Basis der Prognose begonnen und dann je nach Entwicklung des Befalls alle 7-10 Tage wiederholt werden. Bei wärmerem, trockenerem Wetter wird eine niedrigere Dosis empfohlen, und bei starkem Infektionsrisiko werden eine höhere Dosis und ein kürzerer (7-tägiger) Sprühzyklus empfohlen. Während der intensiven Entwicklungsphase der Weintraube kann das Produkt als Kontaktergänzung zu resorbierbaren Mitteln eingesetzt werden. Bei Kernobstkulturen (Apfel, Birne, Quitte, Mispel) sollte mit der Spritzung bereits im Stadium des Mäuseohrs begonnen und diese je nach Infektionsdruck alle 7-14 Tage wiederholt werden. Bei Steinobst (Kirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Pfirsich, Aprikose) kann mit der Spritzung bereits ab dem Austrieb der ersten Blätter begonnen werden, eine Wiederholung der Spritzung ist je nach Infektionsdruck alle 7-10 Tage ratsam. Bei Beerenfrüchten (Kirschen, Johannisbeeren, Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Holunderbeeren, Heidelbeeren, Hagebutten) sollte nach dem Austrieb und vor der Blüte ein- bis zweimal mit der höheren Dosierung ein Schutzmittel aufgetragen werden, um die primären Symptome des Mehltaus zu unterdrücken. Wählen Sie während der restlichen Wachstumsperiode die Dosis je nach Schwere der Infektion aus. Die Behandlung gegen Echten Mehltau bei Zuckerrüben sollte bei Auftreten des Befalls erfolgen und kann bei Infektionsgefahr dreimal wiederholt werden. Bei Linsen-, Kichererbsen- und Saubohnenkulturen sollte mit der Spritzung vorbeugend, spätestens jedoch bei Auftreten der ersten Symptome begonnen und dann bei Bedarf nach 10–14 Tagen wiederholt werden. Bei zugelassenen Gemüse-, Arznei- und Gewürzpflanzen sowie Haselnüssen, Erdnüssen, Hanf, Ölrettichen und öffentlichen Ziergehölzen sollte die Behandlung bei Auftreten des Befalls erfolgen und kann je nach Ausmaß des Befalls mehrmals wiederholt werden. Bei der Anwendung des Produktes muss auf die Schwefelempfindlichkeit bestimmter Pflanzenarten geachtet werden. Die Anwendung des Mittels im öffentlichen Raum darf nur unter Aufsicht einer Person mit der höheren Pflanzenschutzqualifikation und gültiger Erlaubnis erfolgen. Bei der Anwendung im öffentlichen Raum ist die betroffene Bevölkerung in ortsüblicher Weise über die Behandlung zu informieren und auf die Einhaltung der mit der Behandlung verbundenen gesundheitspolizeilichen Vorschriften hinzuweisen. Der Aufenthalt in frisch behandelten, gespritzten Flächen ist verboten! Das Produkt eignet sich außerdem zur Milbenbekämpfung in zugelassenen Weintrauben-, Apfel-, Steinobst- und Kürbiskulturen. Schwefel ist der Wirkstoff eines Multi-Site-Kontaktfungizids (FRAC-Code: M 2). Anwendung aus der Luft: nicht zulässig.
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Aktualisiert: 10. März 2025 um 13:19:52 MEZ